FÖRDERUNG BEIM HEIZUNGSTAUSCH

DAS IST JETZT FÜR SIE DRIN!

Die Bundesregierung verstärkt das Engagement hinsichtlich Klimaschutz, Energieeffizienz und erneuerbare Energien massiv. Zugleich sollen die Verbraucher schnellstmöglich unabhängig von den fossilen Brennstoffen Öl und Gas werden.

Somit profitieren Sie, sofern Sie Ihre bisherige Heizung durch einen energieeffizienten Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien ersetzen lassen, von attraktiven Förderzuschüssen.

 

Förderung

Aktuell erhalten Sie bis zu 70% der Investitionskosten beim Austausch Ihrer alten Heizung durch ein modernes Heizsystem.

Diesen Fördermittelzuschuss der Bundesregierung müssen Sie selbstverständlich nicht zurückzahlen.

Alle wesentlichen Informationen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 erkennen Sie auf den offiziellen Internetseiten des Bundesministeriums Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einschließlich eines "Heizungswegweisers".  Bitte klicken Sie einfach ...hier.

 

30% BASISFÖRDERUNG


für alle GEG-konformen Heizsysteme

 

20% Geschwindigkeitsbonus

für die Jahre 2024 – 2028,
danach alle 2 Jahre 3% weniger

Gilt nur für eigengenutzte Gebäude

5% Innovationsbonus

für innovative Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel

30% Einkommensbonus

gültig für Haushalte mit weniger als
EUR 40.000,00 Bruttojahres-Einkommen

Sonderförderungen

Biomasse-Heizsysteme:
Einmalig EUR 2.500,00 bei Technik mit geringen Staubemissionen

Förderrahmen

Maximale Förderungsätze:

Bei Eigennutzung: 70%
Bei Vermietung:     55%
 

Maximal förderfähige Kosten:

Erste Wohneinheit: EUR 30.000,00
Zweite bis sechste Wohneinheit: EUR 15.000,00 je Einheit
Ab der siebten Wohneinheit: EUR 8.000,00 je Einheit

Nicht gefördert werden

Reine Solarthermie-Anlagen ohne Kombination mit einem weiteren Heizsystem
 

Gas-Brennwert-Geräte (weder als Einzel-Heizsystem, noch als Bestandteil einer Hybridheizung –
die zweite Komponente einer Hybridlösung, beispielsweise eine Wärmepumpe, wird hingegen gefördert).

Vorgaben

Berücksichtigen müssen Sie bei der Erneuerung Ihrer Heizung nur in Baden-Württemberg:

Ab 1. Januar 2024: Sie müssen einen Anteil von 15% erneuerbare Energien ins neue Heizsystem einbinden.
 

Berücksichtigen müssen Sie bei der Erneuerung Ihrer Heizung nach den Wärmeplanungs-Fristen:

Sie müssen einen Anteil 65% erneuerbare Energien in jedes neue Heizsystem einbinden.

Diese Fristen sind:
Kommunen > 100.000 Einwohner: 1. Juli 2026
Kommunen < 100.000 Einwohner: 1. Juli 2028

Diese Fristen gelten allerdings nur, wenn eine kommunale Wärmeplanung beschlossen und ein Satzungsbeschluss der Kommune erlassen wurde.

Öl- und Gasheizungen

Neue Öl- und Gasheizungen dürfen Sie aktuell einbauen

Bitte bedenken Sie hierbei aber die permanent ansteigenden CO2-Abgaben, durch sich die Bezugspreise für Gas oder Öl ebenfalls kontinuierlich erhöhen.

Hinzu kommt, dass Sie bei der Gas-/Öl-Brennwerttechnik in den kommenden Jahren einen steigenden Anteil an erneuerbaren Energien in Ihrem Heizsystem einbinden müssen. Diese Vorgaben sind:

Ab 2035: 30%

Ab 2040: 60%

Ab 2045: 100%

Erreichen lässt sich dieser Anteil über Methangas, Bioöl oder Wasserstoff, sofern die regionale Energieversorger diese Brennstoffe zur Verfügung stellen.

Kontakt

Ihr Ansprechpartner

H. MAURER GMBH & CO. KG
Dr.-Kurt-Steim-Strasse 7
78713 Schramberg Sulgen




MÖSSNER GMBH & CO. KG
Im Bildstöckle 59
79822 Titisee-Neustadt

info@moessner-neustadt.de
07651 7531 0